
Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus, kann im Rahmen eines Strafverfahrens für einen dringend tatverdächtigen Beschuldigten angeordnet werden (§ 81 Strafprozessordnung); sie soll der Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens dienen. Eine wiederholte Unterbringung ist möglich, die Gesamtdauer des Aufenthalts darf sechs Wochen je....
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